Liebe Freunde des Deutsch-Langhaar, liebe Welpen-Interessenten aus
unserer Zucht
wir freuen uns sehr über Eure zahlreichen Anfragen und
möchten hiermit vorsorglich informieren.
Die Abholung unseres E-Wurfes
wird ab Mitte Juni möglich sein, wir haben also noch Zeit.
Zeit, die in
der jetzigen Pandemie-Situation eine erhebliche Rolle spielt. Dem
Jagdkynologischen Arbeitskreis Bayern e. V. (Landesvertretung des JGHV) ist
es gelungen eine Ausnahmeregelung für die Welpenabholung zu erwirken.
Hierfür unser aufrichtiges Dankeschön an die Verantwortlichen des JKA. Die
Pressemitteilung haben wir unten eingefügt.
Nun hoffen wir, dass es
bis Mitte Juni keine Ausgangsbeschränkung mehr gibt, unsere Welpen gesund in
der Wurfkiste liegen werden und dann putzmunter mit 8 Wochen an Euch als
zukünftige Besitzer abgegeben werden können.
Bleibt ebenfalls alle
munter und gesund.
Eure Familie Meixner
PRESSEMITTEILUNG
Ausgangsbeschränkung
wegen Corona-Pandemie –
Bayern: Jagdhundewelpen dürfen abgeholt
werden
Wachendorf, 27.03.2020 (fw): Auf Anfrage des
JKA Bayern hat die Bayerische Staatsregierung eine Ausnahmegenehmigung für
die Abholung von Jagdhundewelpen erlassen. Nachdem zuerst die Abholung von
Hundewelpen vom Züchter generell nicht als triftiger Grund für das
Verlassen der Wohnung gesehen wurde, wurde nun unter den FAQs des
Bayerischen Innenministeriums unter
https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php folgender
Text veröffentlicht:
„Generell ist es kein triftiger Grund, die
Wohnung zu verlassen, um Hundewelpen vom Züchter abzuholen. Ausnahme:
Abgeholt werden dürfen nur Gebrauchshunde, die zum Beispiel zu Jagd- oder
Blindenhunden ausgebildet werden.“
Frank Wagner, Präsident des JKA
Bayern weist darauf hin, dass bei der Abholung die Sicherheitsbestimmungen
unbedingt eingehalten werden müssen. „Wir empfehlen, dass die Übergabe des
Welpen vor Ort mit einer entsprechenden Transportbox erfolgt. So kann der
erforderliche Sicherheitsabstand zwischen Züchter und Käufer eingehalten
werden.“