 
  Liebe Freunde des Deutsch-Langhaar, liebe Welpen-Interessenten aus 
	unserer Zucht
wir freuen uns sehr über Eure zahlreichen Anfragen und 
	möchten hiermit vorsorglich informieren.
Die Abholung unseres E-Wurfes 
	wird ab Mitte Juni möglich sein, wir haben also noch Zeit.
Zeit, die in 
	der jetzigen Pandemie-Situation eine erhebliche Rolle spielt. Dem 
	Jagdkynologischen Arbeitskreis Bayern e. V. (Landesvertretung des JGHV) ist 
	es gelungen eine Ausnahmeregelung für die Welpenabholung zu erwirken.
	Hierfür unser aufrichtiges Dankeschön an die Verantwortlichen des JKA. Die 
	Pressemitteilung haben wir unten eingefügt.
Nun hoffen wir, dass es 
	bis Mitte Juni keine Ausgangsbeschränkung mehr gibt, unsere Welpen gesund in 
	der Wurfkiste liegen werden und dann putzmunter mit 8 Wochen an Euch als 
	zukünftige Besitzer abgegeben werden können.
Bleibt ebenfalls alle 
	munter und gesund.
Eure Familie Meixner
PRESSEMITTEILUNG
Ausgangsbeschränkung 
	  wegen Corona-Pandemie –
Bayern: Jagdhundewelpen dürfen abgeholt 
	  werden
Wachendorf, 27.03.2020 (fw): Auf Anfrage des 
	  JKA Bayern hat die Bayerische Staatsregierung eine Ausnahmegenehmigung für 
	  die Abholung von Jagdhundewelpen erlassen. Nachdem zuerst die Abholung von 
	  Hundewelpen vom Züchter generell nicht als triftiger Grund für das 
	  Verlassen der Wohnung gesehen wurde, wurde nun unter den FAQs des 
	  Bayerischen Innenministeriums unter 
	  https://www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php folgender 
	  Text veröffentlicht:
„Generell ist es kein triftiger Grund, die 
	  Wohnung zu verlassen, um Hundewelpen vom Züchter abzuholen. Ausnahme: 
	  Abgeholt werden dürfen nur Gebrauchshunde, die zum Beispiel zu Jagd- oder 
	  Blindenhunden ausgebildet werden.“
Frank Wagner, Präsident des JKA 
	  Bayern weist darauf hin, dass bei der Abholung die Sicherheitsbestimmungen 
	  unbedingt eingehalten werden müssen. „Wir empfehlen, dass die Übergabe des 
	  Welpen vor Ort mit einer entsprechenden Transportbox erfolgt. So kann der 
	  erforderliche Sicherheitsabstand zwischen Züchter und Käufer eingehalten 
	  werden.“